Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

‍(1) Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Dienst- und Werkleistungen von Andreas Mahr, Bismarckstrasse 171, 47057 Duisburg (nachstehend: “Review Stream”), gegenüber ihren Kunden (nachstehend: „Auftraggeber“). Sie gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge mit demselben Auftraggeber, ohne dass Review Stream im Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss; über Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird Review Stream den Auftraggeber in diesem Fall unverzüglich informieren.

(2) Review Stream richtet sich mit seinen Angeboten ausschließlich an gewerbliche Kunden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten daher nicht für Verträge mit Verbrauchern.

(3) Abweichende Vorschriften des Auftraggebers gelten nicht, es sei denn Review Stream hat diesen schriftlich zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Review Stream in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos ausführt. Im Einzelfall mit dem Auftraggeber getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben stets Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Review Stream maßgebend. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Auftraggeber gegenüber Review Stream abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mahnungen, Erklärung von Rücktritt), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

(4) Erfüllungsgehilfen und Vertreter von Review Stream sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen. Soweit sie dennoch mündliche Zusatzvereinbarungen treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen Dienstleistungsvertrag hinausgehen, bedürfen diese zu ihrer Wirksamkeit stets der schriftlichen Bestätigung von Review Stream.


‍2. Leistungen von Review Stream, Beauftragung

‍(1) Review Stream erbringt für den Auftraggeber Dienstleistungen hauptsächlich im Bereich Online-Marketing. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Review Stream dem Auftraggeber nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs.

(2) Ein Vertrag und sonstige Vereinbarungen kommen in jedem Fall erst durch die Auftragsbestätigung durch Review Stream in Schriftform oder per E-Mail zustande. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie z.B. Konzepte, Pitches, Abbildungen, Zeichnungen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, nur annähernd maßgebend.

(3) Review Stream behält sich Eigentums- und Urheberrechte am Angebot sowie den überlassenen Konzepten, Pitches, Katalogen, Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen) oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – vor. Solche Unterlagen sind nur für die Zwecke des jeweiligen Angebots anvertraut und dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung von Review Stream auch nicht auszugsweise vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind; vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Auftraggeber der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung von Review Stream.

(4) Soweit Review Stream einem Auftraggeber ein Angebot unterbreitet und soweit nichts anderes vereinbart ist, hält sich Review Stream an das Angebot für die Zeit von 2 Wochen nach Abgabe gebunden. Im Einzelfall kann auch eine längere Bindungszeit vereinbart werden.

(5) Dem Auftraggeber ist bewusst, dass Algorithmen von Anbietern wie Facebook, Instagram und Google geheim sind und der permanenten Weiterentwicklung/Änderung unterliegen.

(6) Dem Auftraggeber ist bewusst, dass Anbieter wie Facebook, Instagram, Google und Manychat jederzeit dazu berechtigt sind, Ihre Dienste ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist Review Stream nicht verantwortlich.
Der Vergütungsanspruch von Review Stream bleibt in diesen Fällen unberührt. Review Stream stellt jedoch sicher alle Richtlinien von den genannten Plattformen zu beachten und für deren Konformität mit bestem Wissen zu sorgen

(7) In Bezug auf die von Review Stream zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Auftraggeber steht Review Stream in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(8) Review Stream ist berechtigt, dem Auftraggeber geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.

(9) Sofern Review Stream im Rahmen der Auftraggeberbeziehung Domains / Landeseiten / Webseiten zur Verfügung stellt, erfolgt deren Überlassung an den Auftraggeber vorbehaltlich anderslautender Individualabrede ausschließlich bis zum Ende der Vertragslaufzeit. Eine Überlassung zur Verfügung gestellter Domains / Landeseiten / Webseiten und anderweitiger Inhalte über die Vertragslaufzeit hinaus gilt im Zweifel als nicht vereinbart.

(10) Der Auftraggeber kann Änderungen von Inhalt und Umfang der Leistungen verlangen, soweit dies für Review Stream zumutbar ist. Das gilt nicht für bereits erbrachte Leistungen. Review Stream wird, wenn die Änderungen nicht nur unerheblich sind, die infolge der gewünschten Änderungen eintretenden Zeitverzögerungen und den Mehraufwand ermitteln und die Parteien werden sich über eine entsprechende Vertragsanpassung einigen. Finden die Parteien keine Einigung, so ist Review Stream berechtigt, das Änderungsverlangen zurückzuweisen.

(11) Die bei Review Stream gebuchten Leistungen sind nicht auf Dritte übertragbar.


‍3. Mitwirkungspflichten

‍(1) Sofern der Auftraggeber im Auftrag einen Ansprechpartner benennt, ist dieser für alle Fragen im Rahmen der Durchführung dieses Auftrags verantwortlich.

(2) Der Auftraggeber hat die Tätigkeit von Review Stream in angemessenem Umfang zu unterstützen und die für die Leistungserbringung gemäß Auftrag wesentlichen Daten, Informationen und Vorlagen zur Verfügung zu stellen.

(3) Soweit der Auftraggeber Review Stream Vorlagen zur Verwendung im Rahmen des Auftrags überlässt, ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Vorlagen berechtigt ist. Der Auftraggeber wird Review Stream diesbezüglich auf seine Kosten von sämtlichen Ansprüchen Dritter oder der Haftung freistellen, schadlos halten und verteidigen.

(4) Der Auftraggeber hat Review Stream innerhalb angemessener Zeit, in der Regel nicht mehr als fünf Werktagen, mitzuteilen, ob er einen ihm von Review Stream unterbreiteten Vorschlag zur Gestaltung und Durchführung des Auftrags annimmt oder ablehnt.


4. Abnahme

‍(1) Falls Review Stream die Erbringung von Werkleistungen schuldet, ist der Auftraggeber verpflichtet, das Werk unverzüglich nach Fertigstellung zu überprüfen und abzunehmen, sofern nicht nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme offensichtlich ausgeschlossen ist. Review Stream kann dem Auftraggeber für die Abnahme eine angemessene Frist setzen. Die Abnahme gilt als stillschweigend erteilt, wenn das Werkergebnis ohne wesentliche Beanstandungen bereits vor diesem Zeitpunkt vertragsgemäß genutzt wird. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber das Werk nicht innerhalb einer ihm von Review Stream bestimmten angemessenen Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.

(2) Teilabnahmen finden nur statt, wenn sie im Auftrag ausdrücklich vereinbart sind.


5. Rechte an materiellen und immateriellen Arbeitsergebnissen

(1) Die Urheberrechte an den von Review Stream und ihren Mitarbeitern und eingesetzten Dritten geschaffenen Leistungen (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Konzepte, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, etc.) verbleiben bei Review Stream, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

(2) Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom jeweiligen Auftrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Leistungen ohne ausdrückliche Zustimmung von Review Stream zu vervielfältigen und/ oder zu verbreiten.


6. Beendigung des Vertrages

(1) Nach Vertragsablauf verlängert sich das Vertragsverhältnis fortlaufend um 12 Monate, falls nicht 8 Wochen vor dem jeweiligen Ablauf dem Vertragspartner eine Kündigung zugegangen ist.

(2) Die Kündigung bedarf der Schriftform.

(3) Die Kündigung ist zu richten an:
postalisch: Andreas Mahr, Bismarckstrasse 171, 47057 Duisburg
email: mahrandreas@reviewstream.de


7. Haftung

(1) Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet Review Stream unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Review Stream haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden und nicht für mittelbare Schäden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet Review Stream nicht. Die Haftungsbeschränkungen dieses Absatzes gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

(2) Ist die Haftung von Review Stream nach Abs. 1 ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Review Stream.


‍8.Vertraulichkeit

Sämtliche Informationen im Zusammenhang mit dem Auftrag und der Geschäftsbeziehung sind geheim zu halten. Insbesondere wird Review Stream alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, wie Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Datenträger und andere Unterlagen, welche urheberrechtlich geschützte Materialien des Auftraggebers enthalten, streng vertraulich behandeln. Review Stream wird die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, auferlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.


9. Abwerbeverbot

‍Die Parteien haben es zu unterlassen, während der Laufzeit eines Auftrags und 6 Monate nach dessen Beendigung Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des anderen Vertragspartners zum Vertragsbruch anzustiften oder in ähnlich unlauterer Art und Weise abzuwerben.


10. Unterlagen, Zurückbehaltungsrecht und Datenschutz

(1) Review Stream wird alle Informationen, Unterlagen oder sonstigen Hilfsmittel, die sie zur Auftragsdurchführung vom Auftraggeber oder von Dritten erhält, ausschließlich zur Erfüllung ihrer Aufgaben verwenden und vertraulich behandeln.

(2) Bis zur vollständigen Begleichung seiner Forderungen hat Review Stream an den ihm überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht. Nach dem Ausgleich der Ansprüche aus dem Vertrag hat Review Stream alle Unterlagen herauszugeben, die der Auftraggeber oder ein Dritter Review Stream aus Anlass der Auftragsausführung übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien sowie einfache Abschriften der im Rahmen des Auftrags gefertigten Berichte, Organisationspläne, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen etc., sofern der Auftraggeber die Originale erhalten hat.

(3) Review Stream wird die Inhalte der Aufträge und die im Rahmen dieser Aufträge erstellten Leistungen unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen elektronisch speichern und verarbeiten. Die elektronisch gespeicherten oder sonstige Daten dürfen nicht an Dritte weitergeleitet werden, es sei denn es besteht eine gesetzliche Verpflichtung hierzu. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten durch Review Stream erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Die Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.


11. Factoring / Zahlungsinformation

Der Vertragspartner ist darüber informiert, dass die durch den Auftrag entstehenden Forderungen an die Meridiem Finanz GmbH, Kieshecker Weg 240, 40468 Düsseldorf, sowie an ein refinanzierendes Institut abgetreten werden können, wobei diese Unternehmen dann unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen auch berechtigt sind, die in Zusammenhang mit den abgetretenen Forderungen stehenden Daten zu speichern, zu verarbeiten oder zu nutzen und Auskünfte der SCHUFA Holding AG in Wiesbaden einzuholen. Mail: info@meridiem-finanz.de Tel: 06331 53 18 65 2 Dem Vertragspartner ist bekannt, dass Zahlungen ausschließlich auf das auf den Rechnungen angegebene Zahlungskonto zu leisten sind.


12. Schlussbestimmungen

(1) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt.

(2) Der Gerichtsstand ist Duisburg. Review Stream ist auch berechtigt, den Auftraggeber an seinem Sitz zu verklagen.

(3) Die Geschäftsbeziehungen zwischen Review Stream und dem Auftraggeber unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung von internationalem Einheitsrecht, insbesondere von UN Kaufrecht, ist ausgeschlossen.